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Gerneralinspektion:

Fettabscheideranlagen sind nach DIN 4040-100 vor Inbetriebnahme und wiederkehrend

mindestens alle 5 Jahre einer Generalinspektion zu unterziehen.

Der Fettabscheider ist dabei komplett zu entleeren und zu reinigen und durch einen Fachkundigen zu prüfen.

Folgende Punkte sind dabei zu kontrollieren:

- Bemessung der Fettabscheideranlage

- Dichtheit und baulicher Zustand

- Zustand der Innenbeschichtung und aller Einbauteile

- Prüfung der Entlüftungsleitung

- Prüfung der Eintragungen im Betriebsbuch

- Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung

- Kontrolle der erforderlichen Unterlagen wie Genehmigungen, Pläne, Bedienungs- und Wartungsanleitungen.

- Entsprechend den Vorgaben der Generalinspektion sind Fettabscheideranlagen hierbei auf Dichtheit zu prüfen.

Dies hört sich für den Laien sehr kompliziert an und darf nur von Fachkundigen mit entsprechendem Prüfgerät durchgeführt werden. Die Prüfung muss anschließend in einem ausführlichen Prüfbericht dokumentiert werden.